Motorboot-Club-Sehnde e.V.
Mitglied und Stützpunkt
des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV)
Mitglied im Landesverband Motorbootsport des Landessportbundes Niedersachsen
Hafenordnung
Stand Mai 2019
Der Motorboot- Club- Sende unterhält, gemeinnützig und ohne eigenwirtschaftliche Zwecke, einen Bootshafen an der Gretenberger Straße.
Er bietet damit seinen Mitgliedern Liegeplätze für Sportboote entsprechend den möglichen
Liegeplatzgrößen und die Benutzung der Hafeneinrichtungen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich korrekt, kameradschaftlich und im Sinne der
Yachtgebräuche zu verhalten.
Liegeplätze
Punkt 1
Die Kontrolle über die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit im Hafenbereich des Vereins
einschließlich der Landliegeplätze obliegt dem Hafenmeister.
Punkt 2
Der Motorboot- Club- Sehnde stellt, gegen eine Gebühr Liegeplätze zur Verfügung.
Veränderungen an den Stegen sind nur mit Genehmigung des Vorstandes erlaubt. Die dabei verarbeiteten Materialien gehen in den Besitz des MBC über.
Punkt 3
Bei der Weitergabe des Liegeplatzes kann der alte Nutzer von seinem Nachfolger eine
angemessene Abstandsgebühr verlangen.
Punkt 4
Dauerliegeplätze verteilt der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Hafenmeister.
Alle Nachbarn müssen akzeptiert werden.
Punkt 5
Ungenutzt sind Boxen, die für mehrere Tage nicht belegt werden, wegen Urlaub usw. Sie
müssen vom Benutzer als frei gekennzeichnet werden, durch Aushängen des grünen SchiIdes. Die Boxen werden zwischenzeitlich vom Verein weiter genutzt. Einnahmen daraus fallen dem MBC zu.
Punkt 6
Der MBC bietet Gastliegeplätze an. Gäste, die angelegt haben unterliegen ebenfalls den
Bestimmungen der Hafenordnung.
Punkt 7
Gastliegeplätze verteilt der Hafenmeister oder sein Vertreter. Gastliegezeiten von mehr als
einem Monat müssen vom Vorstand genehmigt werden.
Die Gebühren für die Gästeboote werden nach der Bootslänge berechnet, vom Hafenmeister kassiert, und in ein Gästebuch eingetragen.
Punkt 8
Gastliegeplätze bleiben für Gäste reserviert.
Punkt 9
Das Festmachen von Booten im Slip Bereich ist nur kurzzeitig erlaubt.
Punkt 10
Für alle Schäden, d.h. sowohl für Beschädigungen am eigenen Boot, anderen Booten und an
Hafenanlagen, haftet weder der Motorboot- Club- Sehnde e. V., noch die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Punkt 11
Boote mit LÜA von 8,00 m dürfen den Hafenbereich nicht befahren. Es werden auch keine
Liegeplätze im Hafenbereich zur Verfügung gestellt.
Hafenservice
Punkt 12
Der MBC stellt einen ortsfesten Kran zur Verfügung. Der Benutzer trägt die volle Verantwortung. Er akzeptiert, dass nur die vom Vorstand autorisierten Personen den Kran bedienen.
Die Nutzung ist nur für Ordentliche-, Passive- und Ehrenmitglieder des MBC kostenlos.
Punkt 13
Der MBC hat eine Slipanlage. Ihre Benutzung geschieht auf eigene Verantwortung. Die Nutzung ist für alle MBC- Mitglieder kostenlos.
Punkt 14
Der MBC stellt kostenlos Licht und Wasser für den Hafengebrauch zur Verfügung. Alle
Mitglieder sind verpflichtet, sparsam mit den Ressourcen umzugehen.
Punkt 15
Die Nutzung der Trinkwasseranschlüsse auf den Stegen zur Bootswäsche ist verboten.
Punkt 16
Der MBC stellt Stromanschlüsse mit Zähler bereit. Mitglieder dürfen Strom nur entnehmen, wenn ein registrierter Stromzähler vorhanden ist. Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet, und bezahlt.
Bei Gästen ist der Strom in der Liegeplatzgebühr enthalten. Ausnahmen regelt der
Hafenmeister.
Punkt 17
Der MBC stellt soweit vorhanden Schiffsabstellplätze an Land zur Verfügung. Die Benutzung geschieht auf eigene Verantwortung. Ein Anspruch auf einen Platz an Land oder einen
anderen Winterlagerplatz im Wasser besteht nicht.
Verhalten im Hafen
Punkt 18
Die Hafen- und Clubanlagen müssen von Jedem pfleglich behandelt werden.
Gewollte oder grob fahrlässige Beschädigungen oder Diebstahl sind ein Ausschlussgrund als Mitglied.
Punkt 19
Die Sicherheit der Hafenanlage ist zu gewährleisten.
Jeder hat Tür und Tor zu schließen. Verdächtige Beobachtungen sind dem Hafenmeister oder den Vorstand sofort zu melden.
Punkt 20
Auf Sauberkeit im Hafen ist zu achten. Schiffe, Trailer und Stege müssen sauber und ggf. ordnungsgemäß abgestellt sein. Der Trailer muss so beschriftet sein, dass der Besitzer zu ermitteln ist. Bei Unterlassung können die Fremdteile/Trailer auf Kosten des Besitzers entfernt werden.
Punkt 21
Fremde Boote dürfen nur mit Genehmigung des Eigners oder in Ausübung einer clubdienlichen Angelegenheit betreten werden. Umgekehrt muss der Bootsbesitzer zulassen, dass sein Boot in einer clubdienlichen Angelegenheit betreten wird, und zur Abwendung von Gefahr oder Schaden auch ohne seine Zustimmung verlegt wird.
Punkt 22
Fundsachen sind beim Hafenmeister abzugeben.
Punkt 23
Tiere sind so zu führen, dass sie niemand gefährden oder erschrecken und den Hafen nicht
verschmutzen. Besitzer haften für ihre Tiere, z. B. Hunde usw.
Punkt 24
Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, Müll nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
zu entsorgen.
Punkt 25
Sperrige Teile immer zusammendrücken, um das Volumen der Tonne wirtschaftlicher
zu nutzen. Sollte der Behälter voll sein, oder z.Z. nicht vorhanden, muss jeder seinen Abfall mit nach Hause nehmen.
Umweltschutz
Punkt 26
Der Umweltschutz ist im Hafen immer zu beachten. Es dürfen nur die gesetzlich zugelassenen
Chemikalien verwendet werden. Darüber hinaus sollen möglichst nur umweltfreundliche
Waschmittel, Farben und Antifoulings verwendet werden. Boote dürfen nur mit klarem Wasser gewaschen werden.
Punkt 27
Arbeiten, bei denen Gefahr Stoffe freigesetzt werden, dürfen im Hafengebiet nur dann
durchgeführt werden, wenn ihre Freisetzung verhindert wird, z.B. durch direktes absaugen, oder sie wieder sicher einsammelt werden können, z.B. durch ausgelegte Planen. Die Entsorgung muss außerhalb des Hafens erfolgen.
Punkt 28
Besteht die Gefahr einer Umweltverschmutzung, darf die Arbeit nicht ausgeführt werden.
Beim Umgang und der Beseitigung von Abfallen, Ölen, Farben, Reinigungsmitteln Frostschutz und anderen Sonderabfällen sind die z. Z. geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Punkt 29
Gefahr Stoffe, Altöl, Schrott, Abfall usw., müssen mitgenommen werden.
Verstöße werden durch den Vorstand mit Geldbußen geahndet. Schwere oder wiederholte
Verstöße gelten als Ausschlussgrund.
Punkt 30
Beim betanken der Schiffe ist äußerste Sorgfalt unerlässlich. Ist trotz aller Vorsicht Kraftstoff
übergelaufen, muss der Bootsbesitzer alles Menschenmögliche unternehmen, um den Schaden zu begrenzen, z.B. durch sofortiges Ausbringen einer Öl Sperre.
Jedes Clubmitglied ist in so einem Notfall zur Hilfe verpflichtet.
Punkt 31
Das Abpumpen von ölhaltigen Bilgenwasser oder Bilgenwasser mit Chemikalien in das
Hafenwasser ist verboten.
Punkt 32
Wenn ein Mitglied wiederholt oder grob fahrlässig dieses Verbot missachtet, kann der
Vorstand das Mitglied ausschließen.
Punkt 33
Das Waschen von Fahrzeugen und Motoren auf dem Vereinsgelände und auf den Parkflächen
ist verboten
Haftung
Punkt 34
Jedes ordentliche MBC- Mitglied mit Boot muss eine ausreichende Bootshaftpflicht haben.
Nichtbeachtung ist ein Ausschluss als Mitglied.
Punkt 35
Der Verein haftet nicht für Unfall, Schäden oder Diebstahl bei der Ausübung des Sportes.
Punkt 36
Die Benutzung der Hafenanlagen und Geräte geschieht grundsätzlich auf eigene
Verantwortung, auch dann, wenn der Vorstand zur Erhöhung der Sicherheit die Arbeitsmaschinen, z.B. den Kran oder den Trecker, nur von eingewiesenen Personen bedienen!
Punkt 37
Gastschiffe ohne gültige Haftpflicht dürfen nicht in den Hafen.
Punkt 38
Für alle Schäden, d.h. sowohl für Beschädigungen am eigenen Boot, anderen Booten und an
Hafenanlagen, als auch Umweltschäden, die bei Transport und Lagerung, Wartung und Pflege oder bei Reparaturen entstehen, haftet der Bootsbesitzer und nicht der Bediener oder der Verein, noch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Punkt 39
Eltern haften für ihre Kinder.
Punkt 40
Diese Hafenordnung ersetzt die Hafenordnung vom 16. Juni 2008
Sehnde, den 14.05.2019
Der Vorstand
Motorboot-Club Sehnde e.V. - Gretenberger Str. 41 - 31319 Sehnde
Mittellandkanal Kilometer 184.5 km / 52°18'23"N 9°58'36"E
Telefon: 05138 3209
Hafen-Telefon: 0176 66991622
E-Mail: info@motorbootclub-sehnde.de